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Wichtige Reisehinweise für Ihren Chaleturlaub

Sehr geehrte Gäste,

Sie finden in unserer Internet-Präsentation die Ausschreibung unserer Reisen, die wir sorgfältig vorbereitet haben und über die wir Sie so gut wie möglich informieren. Bitte lesen Sie unbedingt auch aufmerksam die nachfolgenden wichtigen Hinweise. Sie gelten für unsere sämtlichen Angebote und ergänzen die einzelnen Reiseausschreibungen. Sie dienen dazu, Sie darüber zu informieren, was Inhalt unserer Leistungen ist. Bitte beachten Sie also unbedingt, dass diese wichtigen Hinweise für alle von uns angebotenen Reisen und Zielgebiete gelten und Sie nur das erwarten können, was wir nachfolgend im Einzelnen darstellen und dass wir unsere Leistung nach Maßgabe dieser Hinweise erbringen. Wir möchten damit auch Missverständnisse vermeiden und Ihnen Enttäuschungen ersparen.

Ansprechpartner für Visafragen, Einzelheiten zu Einreise- (z.B. von Nicht-EU-Bürgern) und Zollvorschriften u.ä.:
Französische Botschaft
, Pariser Platz 5, 10117 Berlin
ambafrance.org
Tel.: (030) 590039000
Info zur Mitnahme von Haustieren
Reisehinweise des Auswärtigen Amtes für Frankreich
Sicherheitshinweise Frankreich

Schweizerische Botschaft, Otto-von-Bismarck-Allee 4 a, 10577 Berlin
www.eda.admin.ch/berlin
Tel: (0 30) 390 40 00; Fax: (0 30) 391 10 30
Info zur Mitnahme von Haustieren
Reisehinweise des Auswärtigen Amtes für die Schweiz
Sicherheitshinweise für die Schweiz

Italienische Botschaft, Hiroshimastraße 1-7, 10785 Berlin
www.ambberlino.esteri.it
Tel: (0 30) 25 44 01 16 oder (0 30) 25 44 01 30
Info zur Mitnahme von Haustieren (private Website)
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Italien

Ausweispflicht Kinder: Im gesamten europäischen Bereich, also nicht nur im Bereich des Schengener Abkommens, gelten Kinderausweise nicht mehr als ausreichende Dokumente für einen Grenzübertritt. Auch entsprechende Einträge in den Pässen der Eltern sind nicht mehr ausreichend. Kinder benötigen daher einen selbstständigen Ausweis/Pass.

Nebenkosten, die in den Reiseländern an dortige örtliche Verwaltungen zu entrichten sind, sind grundsätzlich in der jeweils gültigen Landeswährung -Schweizer Franken [CHF] in der Schweiz, Euro [EUR] in Frankreich und Italien- zu leisten.

Ausweispflicht Kinder: Im gesamten europäischen Bereich, also nicht nur im Bereich des Schengener Abkommens, gelten Kinderausweise nicht mehr als ausreichende Dokumente für einen Grenzübertritt. Auch entsprechende Einträge in den Pässen der Eltern sind nicht mehr ausreichend. Kinder benötigen daher einen selbstständigen Ausweis/Pass. Ggf. akzeptieren die Verwaltungen auch die Zahlung in anderer Währung -z.B. Euro (EUR) in der Schweiz-, wobei die EUR-Beträge dann -in Abhängigkeit vom Wechselkurs, der Schwankungen unterliegt- variieren können.

Die Betriebszeiten von Freizeit- und Infrastruktur-Einrichtungen können je nach der Saisonzeit variieren. Außerhalb der Hauptsaison kann es vorkommen, dass solche Einrichtungen nur eingeschränkt geöffnet oder ggf. ganz geschlossen sind. Beim Betrieb von Skiliften, Bergbahnen und Pisten und anderen Freiluft-Angeboten kann es daneben je nach Witterungsverhältnissen und Schneelage zu Einschränkungen kommen. Die meisten der französischen Skigebiete haben nachmittags längere Betriebszeiten, z.B. im Vergleich zu österreichischen und schweizer Wintersportorten.

Bettwäsche, Hand- und Geschirrtüchern sind in der Regel vom Mieter mitzubringen. Falls Bettwäsche und/oder Handtücher vor Ort gemietet werden können, so ist dies in der jeweiligen Objektausschreibung angegeben. Für die Inanspruchnahme dieses Services geben Sie diesen Wunsch bitte bei der Buchung an. Generell vom Mieter mitzubringen sind im Allgemeinen Toilettenpapier sowie Spül- und Reinigungsmittel.

Falls Zusatzbetten und/oder Kinderbetten zur Verfügung stehen, finden Sie bei der jeweiligen Objektschreibung einen entsprechenden Hinweis. In der Regel wird ein Zusatz- oder Kinderbett nur innerhalb der ausgeschriebenen maximalen Personenzahl bereitgestellt, andernfalls -falls also dadurch effektiv eine weitere Person untergebracht werden darf- ist dies in der Objektausschreibung ausdrücklich erwähnt. Wird ein Zusatz- oder Kinderbetten gewünscht, so muss dies bei der Buchung mit angefordert und teilweise auch rückbestätigt werden und entsprechend auf dem Mietausweis vermerkt sein.

In den Mietobjekten sind Geschirr und Besteck in der Regel vollständig und für die Anzahl der gebuchten Personen ausreichend vorhanden. Sämtliche technischen und sonstigen Geräte und Ausstattungsgegenstände wie z.B. Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler oder Waschmaschine sind nur dann vorhanden, wenn sie in der Beschreibung ausdrücklich erwähnt sind.

Die Grundreinigung ist die vorbereitende Basis-Reinigung des Mietobjekts zur Übergabe bei Abreise, die -unabhängig von der Endreinigung- stets dem Mieter obliegt (Fegen, Einräumen des gespülten Geschirrs, Müllentsorgung in die dafür vorgesehenen Sammeleinrichtungen).

Endreinigung: Bei vielen Objekten hat der Mieter die Wahlmöglichkeit, entweder das Mietobjekt selbst komplett und übergabefertig zu reinigen oder die Endreinigung vom Verwalter gegen eine entsprechende Gebühr durchführen zu lassen. Informationen hierzu finden Sie in der jeweiligen Objektausschreibung.

Bei Versorgungseinrichtungen (WC, Strom, Heizung usw.) kann es zu Ausfällen kommen. Bitte haben sie in einem solchen Fall Verständnis dafür, wenn die Behebung dieser Defekte nicht sofort erfolgen kann, falls die Beauftragung von geeignetem Fachpersonal etwas Zeit beansprucht.

Die Bauweise im französisch sprachigen Raum und in Italien entspricht nicht immer dem von Deutschland gewohnten Standard; dies trifft insbesondere zu für Eigenschaften wie Hellhörigkeit, Isolation, Be- und Entlüftung. Bei Zimmern im Dachgeschoss ist häufig von starken Dachschrägen auszugehen. Treppen und sonstige Aufgänge können in Einzelfällen steil und/oder ohne Handlauf bzw. Geländer sein und sind nur mit entsprechender Vorsicht zu benutzen; Kindersicherungen sind nicht immer vorhanden. Dies sollte bei der Verteilung der Zimmer berücksichtigt werden. Statt Schränken findet man auch offene Regale oder Kleiderhaken. Es kann nicht immer damit gerechnet werden, dass sämtliche mitgebrachten Kleidungsstücke in den Schränken bzw. im vorhandenen Stauraum untergebracht werden können.

Im französisch sprachigen Raum und in Italien wird ein weicherer Schlafkomfort als angenehm empfunden, so dass häufig Matratzen und Betten weniger hart sind als in Deutschland üblich. Die Betten haben in der Regel geringere Maße als in Deutschland; sie sind normalerweise höchstens 190 cm lang, beim Einzelbett 80 bis 90 cm, beim Doppelbett 130 bis 140 cm breit (wenn nicht in der Ausschreibung anders vermerkt). Sollten Sie größere Betten benötigen, so erkundigen Sie sich bitte vor Abschluss Ihrer Buchung, ob solche im ausgewählten Mietobjekt vorhanden sind. Schaumstoffmatratzen sind keine Seltenheit. Für die oberen Etagenbetten ist manchmal kein Schutzgitter vorhanden. Zur Verfügung gestellte Baby-/Kinderbetten (manchmal Reisebetten) eignen sich in der Regel für Kinder bis zu 3 Jahren, wobei es meist nur eine dünne Unterlage, aber keine Matratze wie bei normalen Betten; die Bettwäsche für Baby-/Kinderbetten ist mitzubringen.

Jahreszeitlich bedingte Witterungseinflüsse führen zeitweise zu winterlichen Straßenverhältnissen, die eine entsprechende Ausrüstung (Winterreifen, Schneeketten) erforderlich machen. Dies gilt in verstärktem Maße für Nebenstrecken und Zufahrten, die von den Winterdiensten nicht in gleichem Maße betreut werden wie Hauptverkehrsverbindungen. Im Einzelfall können auch behördliche/polizeiliche Anordnungen solche Winter-Ausrüstung vorschreiben.

Entsprechend den besonderen klimatischen und topographischen Gegebenheiten im Gebirge ist stets mit Glätte, Vereisung, Matsch und rutschigem Untergrund zu rechnen. Generell sollten daher Wege, Zugänge und Terppen stets in einer den Verhältnissen angepaßten, vorsichtigen Weise benutzt werden. Für die Räumung des Zugangs zum Mietobjekt ist in der Regel der Mieter zuständig, wobei ihm der Verwalter im Allgemeinen die dafür notwendigen Materialien zur Verfügung stellt. Herrschen schwierige Verhältnisse, sollte man sich keinesfalls in Gefahrensituationen begeben, sondern vorab mit der Verwaltung Kontakt aufnehmen.

Aufgrund der topographischen Gegebenheiten befinden sich viele Grundstücke im Gebirge in Hanglage, teils auch steil bzw. sehr steil oder mit Abbrüchen und Kanten. Generell sollte man sich daher beim Begehen und Nutzen der Grundstücke in einer den Gegebenheiten angepaßten, vorsichtigen Weise bewegen und verhalten sowie potentiell gefährliche Abschnitte strikt meiden. Dies gilt auch insbesondere für Kinder. Diese sollten solche Grundstücke grundsätzlich nicht alleine oder unbeaufsichtigt betreten.

Entfernungsangaben und Angaben von Geo-Koordinaten sind stets Näherungswerte (Circa-Angaben); Abweichungen in gewissem Maße sind daher möglich. Gleiches gilt für Tarifangaben für Freizeit- und Infrastruktur-Einrichtungen.

In vielen Unterkünften ist Rauchen nicht erwünscht. Aus Rücksicht auf nachfolgende Gäste werden Raucher häufig gebeten, nur auf dem Balkon oder der Terrasse zu rauchen, unabhängig davon ob in der Mietobjekt-Ausschreibung gesondert darauf hingwiesen wird. Legen Gäste darauf Wert in einer Unterkunft ohne Einschränkungen rauchen zu können, so empfiehlt es sich, sich dies vor Buchung der Unterkunft zusichern zu lassen.

Ist im Mietobjekt ein Fernseher/TV vorhanden, so sind in der Regel nur die örtlichen Programme zu empfangen. Von Satelliten- oder Kabelempfang kann nur ausgegangen werden, wenn in der Mietobjekt-Ausschreibung gesondert darauf hingwiesen wird. Damit ist aber nicht unbedingt gewährleistet, dass auch deutsche oder deutsch sprachige Programme empfangen werden können.

Ist im Mietobjekt ein Internet-Anschluss vorhanden, so wird in der Regel eine entsprechende WLAN-Verbindung bzw. Leitung zur privaten Nutzung -geschäftliche Nutzung ist üblicherweise vorab im Einzelfall gesondert abzuklären- durch die Mieter zur Verfügung gestellt; für Internet fähige Geräte sind vom Mieter mitzubringen; die Einrichtung der Verbindung ist vom Mieter vorzunehmen. Bei solchen Leitungen / Verbindungen kann es zu technischen und anderen Störungen bzw. ggf. Ausfällen kommen. Generell kann nicht von einer Eignung von Internetverbindungen für professionelle Zwecke ausgegangen werden. In ländlichen Gebieten im Gebirge sind die Kapazitäten und die Surfgeschwindigkeit im Internet gegenüber den Gegebenheiten in Großstädten oft deutlich geringer.
Die Verantwortung für die Nutzung von Internet-/Smart-TV-Verbindungen in Ferienunterkünften liegt alleine beim jeweiligen Nutzer, also dem Mieter des Objekts bzw. den Reiseteilnehmern. Bei der Nutzung sind die rechtlichen Vorgaben des jeweiligen Reiselandes zu beachten. Wird eine Internetverbindung mißbräuchlich benutzt, z.B. für Aufrufe oder Downloads von Webseiten mit illegalen Inhalten, so ist der Nutzer dafür ausschließlich und in vollem Umfang haftbar, nicht der Bereitsteller des Anschlusses bzw. Vermieter der Unterkunft oder der Reiseveranstalter. Gleiches gilt für Vertragsabschlüsse, Downloads sowie Streaming über eine solche Internet- bzw. Smart-TV-Verbindung und generell für die Bestellung kostenpflichtiger Leistungen und Dienste.

Im ländlichen Gegenden und im Gebirge ist Empfang für Mobil-Telefone nicht generell gewährleistet. Von den Mobilfunkbetreibern kann man weiter gehende Auskünfte über die jeweilige Netzabdeckung erhalten, ebenso wie zu den gültigen Auslands-Tarifen.

Sind in der Ausschreibung Gartenmöbel angeführt, ist nicht zwingend für jede Person ein Gartenstuhl vorhanden. Liegestühle und Sonnenschirm sind ebenfalls nur vorhanden, wenn sie in der Objektbeschreibung erwähnt sind.

Bei Unterkünften, die über einen Whirlpool verfügen, kann es vorkommen, dass dieser am Anreisetag und/oder Abreisetag nicht benutzt werden kann, z.B. wg. Wasseraustauschs bzw. Aufwärmphase.

Die Nutzungszeiten von Sauna, Whirlpool, Dampfbad, Hot Tub, Pool / Schwimmbad sowie Wellnessbereich (falls die Unterkünft über diese Einrichtungen verfügt) richten sich nach den Gegebenheiten vor Ort. Ggfs. informieren entsprechende Aushänge oder Schilder über die geltenden Regelungen, wie z.B. Altersgrenzen oder Alkoholverbote.

In den meisten Urlaubsorten wird von der Gemeinde eine Kurtaxe erhoben. Diese wird in der Regel bei Ankunft vom Verwalter entsprechend der jeweils gültigen behördlichen Sätze eingezogen.